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BVerwG, 09.10.2007 - 9 BN 6.07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit unterschiedlicher Gestaltungsvorschriften für Teilbereiche eines Friedhofs; Schaffung einer Monopolstellung des Friedhofsgärtners
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 05.07.2007 - 5 N 2437/05
- BVerwG, 09.10.2007 - 9 BN 6.07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 09.10.2007 - 9 BN 6.07
Selbst wenn man diese Ausführungen als zusätzlich tragende Begründung werten wollte, hätte die Beschwerde es versäumt, hinsichtlich der vorangehenden Begründung der Verfristung, die den angefochtenen Beschluss ebenso selbständig trägt, einen Zulassungsgrund darzulegen (vgl. etwa Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15). - BVerwG, 21.03.1995 - 1 B 211.94
Grundrechte schützen nicht vor Konkurrenz durch Kommunalunternehmen
Auszug aus BVerwG, 09.10.2007 - 9 BN 6.07
2 Die Beschwerde macht mit ihrer Divergenzrüge geltend, der Beschluss der Vorinstanz weiche mit seinen Aussagen über die Zulässigkeit unterschiedlicher Gestaltungsvorschriften für Teilbereiche des Friedhofs von der Aussage des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 21. März 1995 - BVerwG 1 B 211.94 - (Buchholz 11 Art. 2 GG Nr. 73 S. 4) ab, der kommunale Wettbewerb dürfe nicht dazu führen, dass die private wirtschaftliche Betätigung unmöglich gemacht werde oder eine unerlaubte Monopolstellung entstehe.